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Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

Ein freies und selbstbestimmtes Land wie die Schweiz hat die Einwanderung selber zu steuern, wie dies die meisten erfolgreichen Länder der Welt tun.

Probleme der masslosen Zuwanderung endlich lösen
Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 gibt es eine unkontrollierte und masslose Zuwanderung in die Schweiz. Pro Jahr wandern 60‘000 bis 80‘000 Personen mehr in unser Land ein als es verlassen. Die negativen Folgen sind schmerzhaft: Einheimische Arbeitsplätze werden zusehends gefährdet, namentlich ältere Leute verlieren ihre Stelle und werden durch junge Ausländer ersetzt, der Wohnraum wird knapper, die Mieten und Hauspreise steigen und die Landschaft wird zubetoniert. Züge, Strassen und Schulen platzen aus allen Nähten. Migranten verändern unsere Kultur. Plätze, Züge und Strassen werden unsicherer. Hinzu kommt, dass praktisch die Hälfte aller Sozialhilfebezüger Ausländer sind. Entsprechend steigen die Sozialhilfeausgaben der Gemeinden ins Unerträgliche.

Eigenständige Regelung der Zuwanderung gefordert
Eine eigenständige Regelung der Zuwanderung ist für jede unabhängige und wirtschaftlich erfolgreiche Nation eine Selbstverständlichkeit. Nachdem sich Bundesrat und Parlament mit Verweis auf das Personenfreizügigkeitsabkommen weigerten, die von Volk und Ständen beschlossene Masseneinwanderungsinitiative umzusetzen, drängt sich die Begrenzungsinitiative auf, mit der die Personenfreizügigkeit beendet wird.

Schluss mit Rechtsanspruch auf Personenfreizügigkeit
Mit dieser Initiative ist die Einräumung eines vertraglichen Rechtsanspruches auf Personenfreizügigkeit für Ausländer ausgeschlossen. In der Bundesverfassung soll verankert werden, dass keine neuen völkerrechtlichen Verträge oder Verpflichtungen abgeschlossen werden dürfen, welche ausländischen Staatsangehörigen einen Rechtsanspruch einräumen auf Aufenthalt, Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder
Erbringung von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet der Schweiz oder auf Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer.

Personenfreizügigkeit neu verhandeln, notfalls kündigen
Der Bundesrat wird zudem beauftragt, auf dem Verhandlungsweg das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU spätestens 12 Monate nach Annahme der Initiative ausser Kraft zu setzen. Ist dies nicht möglich, ist das Personenfreizügigkeitsabkommen innert 30 Tagen zu kündigen. Die Zuwanderung soll wieder auf die Bedürfnisse der Volkswirtschaft und der Bevölkerung ausgerichtet werden. Für hochqualifizierte Fachkräfte (z.B. Ärzte, Ingenieure, Chemiker, Informatiker) ist die Zuwanderung weiterhin möglich. Das gleiche gilt für Personen, die Stellen besetzen, welche mangels qualifizierter Inländer nicht besetzt werden können. Verliert ein Ausländer die Stelle, dann hat er die Schweiz auch wieder zu verlassen.

Zuwanderung strikt nach den wirtschaftlichen Bedürfnissen
Alle souveränen Länder und auch solche, welche allein schon aufgrund ihrer geographischen Lage weit weniger Probleme mit der Einwanderung als die Schweiz haben, kontrollieren die gesamte Einwanderung eigenständig. Es käme ihnen nie in den Sinn, über 500 Millionen Bürgern anderer Staaten einen rechtlichen Anspruch auf Einwanderung zu gewähren. Sie verschärfen zurzeit vielmehr vor dem Hinter grund der weltpolitischen Entwicklungen ihre Einwanderungsgesetze mit dem Ziel, die Einwanderung strikte nach ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen, im Interesse ihrer Sicherheit und nach den Möglichkeiten des Landes auszurichten. Die USA sind nur das bekannteste Beispiel für diese Entwicklung, aber auch Australien, Neuseeland und Kanada gehören dazu.

> Argumentarium auf Deutsch
> Webseite der Initiative-Komitees

 

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