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Medienmitteilung

Auszeichnung für die RUBD: Direktion für den effizienten Stop von Bauvorhaben

Die SVP des Kantons Freiburg hat den Entscheid der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 16. September 2020 zum Fall RUBD / Gemeinde Avry gegen einen Privatkläger zur Kenntnis genommen. In der Streitsache ging es um das Inkrafttreten des Kan¬tonalen Richtplans.

Der von der RUBD gegen den Entscheid des Kantonsgerichts eingereichte Rekurs war nicht mehr als ein Ehrengefecht, dessen Ausgang eigentlich klar war.

Die SVP des Kantons Freiburg erinnert daran, dass der Entscheid des Kantonsgerichts vom 3. September 2019, der durch den erwähnten Bundesgerichtsentscheid bestätigt wurde, nur die Grundsätze anwendete, die aus der Revision des RPG hervorgingen, die in der Volksabstim¬mung 2013 angenommen worden war und gegen die sich die SVP des Kantons Freiburg vehement gewehrt hatte. Sieben Jahre später sind die schädlichen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf die Raumplanung immer noch zu spüren.

Abschliessend möchte die SVP erneut auf das Missmanagement dieses Dossiers durch die RUBD hinweisen. Wir verlangen nun vom Staatsrat, dass dieser und insbesondere die RUBD nach den fehlerhaften Informationen, die den Körperschaften und Privatpersonen während mehrerer Monaten übermittelt wurden, seine Verantwortung wahrnimmt. Das Missmanage-ment hat dazu geführt, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons gravierend beeinträchtigt und die Erarbeitung der Lokalplanung durch die Gemeinden erheblich behindert wurden. Wir fordern insbesondere, dass der Kanton die Gesamtheit der zusätzlichen Kosten übernimmt, die den Gemeinden aufgrund der fehlerhaften Informationen, die ihnen von der RUBD übermittelt wurden, entstehen.

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