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Medienmitteilung

Der Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei Drogensucht

Die Parteileitung der SVP-FR nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, seine Rechtssprechung in Bezug auf den Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei Drogensucht zu ändern. Unsere Partei kann nur ihre Enttäuschung über diesen Entscheid zum Ausdruck bringen.

Alleine schon die gegenwärtige Situation, in der die Drogensüchtigen je nach ihrer finanziellen Situation materielle Hilfe von Seiten der regionalen Sozialdienste erhalten, ist untragbar. Unserer Meinung nach müssten die Achsen Prävention und Repression ausgebaut werden, und es sollte nicht auf komplizenhaftes Mitleid gesetzt werden.

Letztlich schadet das Prinzip der kommunizierenden Röhren mittelfristig der Gesamtheit unserer Sozialversicherungen, die ohnehin schon mit Problemen zu kämpfen haben, und wirkt sich nachteilig auf jene Personen aus, die tatsächlich auf die Sozialversicherungen angewiesen sind, allen voran unsere Senioren. Zudem wird die Einführung von Bewertungskriterien bestimmt nicht von der Sucht abhalten und darüber hinaus Kosten für den Steuerzahler nach sich ziehen.

Die SVP Freiburg fordert die zuständigen kantonalen Behörden dazu auf, alles in die Wege zu leiten, um bei Gesuchen um Unterstützung einen maximalen Filter anzuwenden.

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