Einstellungsverfügung im Fall Roger Schuwey
Die SVP-FR nimmt den Entscheid der Freiburger Staatsanwaltschaft, im Fall unseres Grossrats Roger Schuwey eine Einstellungsverfügung zu erlassen, die seine umfassende Unschuld bezüglich des Vorwurfs der Vergiftung einer Wölfin im Sommer 2017 in Jaun bestätigt, mit Genugtuung zur Kenntnis
Die SVP Freiburg hat seinem Greyerzer Grossrat über das gesamte Verfahren hinweg sein vollstes Vertrauen geschenkt und hat keinen Moment am Ausgang des Verfahrens gezweifelt.
Die SVP-FR war allerdings geschockt über die Art und Weise, mit der Roger Schuwey in den Medien und den sozialen Netzwerken behandelt wurde, vor allem zu Beginn dieser Angelegenheit. Er wurde als schuldig hingestellt und seine grundlegendsten Rechte wurden missachtet, insbesondere infolge einer Amtsgeheimnisverletzung.
Wir hoffen, dass sich Roger Schuwey nun wieder voll auf seine Tätigkeiten konzentrieren kann, ohne die Unannehmlichkeiten eines offenen Verfahrens, das ungerechtfertigterweise gegen ihn in Gang gesetzt wurde, weiter ertragen zu müssen, und wir hoffen dass die Medien über den Ausgang des Verfahrens in derselben Ausführlichkeit berichten wie über dessen Eröffnung.
Kontaktperson: Sébastien Bossel, Vize-Kantonalpräsident (079 575 88 61)