Stellung über die Freiburger Unternehmenssteuerreform
Die SVP hat die heute morgen vom Staatsrat vorgestellte Steuerreform zur Kenntnis genommen. Der effektive Gewinnersteuersatz wird 13,97 % und nicht 13,72 % betragen, wie der Staatsrat angibt. Der Satz von 13,97 % und die Besteuerung der Dividenden zu 70 % anstatt zu 50 % werden den Kanton Freiburg im Vergleich zu den Nachbarkantonen nicht wettbewerbsfähiger machen.
Es ist nicht richtig, wenn vorgegeben wird, der effektive Gewinnsteuersatz betrage 13,72 %. Berücksichtigt man den in Artikel 4 vorgesehenen Betrag für soziale Massnahmen (8,5 % der einfachen Kantonssteuer), so beträgt der effektive Satz 13,97 %, das ist mehr als in anderen, insbesondere westschweizer Kantonen.
Zudem wird die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 % statt auf 50 % die Attrak-tivität des Kantons Freiburg für Unternehmer zusätzlich schmälern. Die beiden oben genannten Elemente werden es dem Kanton Freiburg nicht erlauben, sich in Bezug auf die interkantonale Steuerkonkurrenz positiv abzuheben, denn die übrigen steuerlichen Massnahmen (höhere Abzüge für F&E-Aufwendungen und Patentbox) existie¬ren auch im Rest der Schweiz.
Die SVP wird versuchen, den Entwurf in den zwei genannten Punkten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu korrigieren.
Kontaktperson: Stéphane Peiry, Grossrat, 079 / 417 62 82