Die Schweiz muss politisch unabhängig und frei bleiben
Die in unserer Bundesverfassung verankerten Werte Unabhängigkeit und Freiheit sind die Grundpfeiler unserer Politik. Auf ihnen gründen unsere Selbstbestimmung, die Einhaltung der Volksrechte, unser Wohlstand und die Sicherheit unseres Landes. Denn für eine unabhängige und freie Schweiz braucht es eine bürgernahe Politik, mit Gesetzen vom Volk für das Volk.
Die Wahrung unserer Wirtschaftsfreiheit und der individuellen Freiheiten hängt mit der politischen Unabhängigkeit der Schweiz eng zusammen. Eigenverantwortung und Unternehmertum, Innovation und Selbstbestimmung sind nur möglich, wenn wir unabhängig sind. Wer unabhängig und frei ist, dient keinen fremden Herren, muss keine fremden Gesetze übernehmen, keine fremden Beamten und Richter akzeptieren. Denn fremde Herren bedeuten bürgerferne und unverständliche Gesetze, Verbote und Regeln.
Bilaterale Beziehungen und Verträge in beidseitigem Interesse sind zu befürworten. Abzulehnen ist dagegen eine EU-Integrationspolitik, die als Endziel den EU-Beitritt hat oder uns so abhängig und angepasst macht, bis wir schleichend doch drin sind.
Eine institutionelle Einbindung wäre das Ende des Bilateralismus, denn die Schweiz würde Gesetzgebung, Rechtsprechung und einen Teil der Exekutive an die EU abtreten. Nicht mehr wir als Bürger, oder die von uns gewählten Parlamentarier würden dann über unsere Gesetze und Regeln bestimmen, sondern Politiker, Richter und Beamte in Brüssel. Würden wir die Forderungen der EU erfüllen, käme das einer Abgabe des Stimmrechts in Brüssel gleich, und würde auf die Annahme von zwei Prämissen hinauslaufen. Erstens, müsste die Schweiz alle heutigen und zukünftigen Rechtsentwicklungen in Bezug auf den Marktzugang nach dem Gusto der EU übernehmen. Zweitens, würden wir nicht nur blind EU Recht übernehmen müssen, sondern auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als letzte Kontrollinstanz akzeptieren.