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EU-Waffenrichtlinie: Kein Gesetz gegen Terroristen aber gegen Schützen

Die EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG über Kontrolle, Erwerb und Besitz von Waffen) wurde nach den Terroranschlägen in Brüssel und Paris mit der Absicht erarbeitet, solche Attacken künftig zu verhindern. Heute ist klar: Terroranschläge können mit diesem Gesetz nicht verhindert werden. Aber die Schweizer Schützen trifft es voll.

Zu mehr Sicherheit wird die EU-Entwaffnungsrichtlinie in der Schweiz nicht führen, denn die damit verbundenen neuen administrativen Auflagen werden die Sicherheitsorgane regelrecht mit Papierkram eindecken. Kurz: Sowohl die EU-Waffenrichtlinie, als auch der Gesetzesentwurf des Bundesrats, über den wir abstimmen, verfehlen das ursprüngliche Ziel.

Das ändert sich
Unsere Ordonanzwaffen, die Sturmgewehre 90 und 57, werden der Kategorie der „verbotenen Waffen“ zugeteilt. Diese Umteilung hat zur Konsequenz, dass für den Erwerb eines Sturmgewehrs 90 oder 57 unter Kostenfolge eine kantonale Ausnahmebewilligung beantragt sowie ein Bedürfnisnachweis erbracht werden muss. Zudem muss der Besitzer einer solchen Waffe diese innerhalb von 3 Jahren durch eine Nachmeldung nachregistrieren lassen. Eine Besitzstandswahrung gibt es nicht. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, wird die Waffe beschlagnahmt. Das ist eine Enteignung. Und: Wird die Ausnahmebewilligung durch einen Kanton aus irgendeinem Grund verweigert, erfolgt ein Eintrag ins Schengeninformationssystem. Damit werden Schützen schlechter behandelt als Hooligans, linke Gewalttäter und andere Straftäter in der Schweiz, obschon sie gar nichts verbrochen haben.

Folgen für die Schützen und den Schiesssport
Es entstehen zusätzliche Kosten für die Ausnahmebewilligung und zusätzlicher administrativer und bürokratischer Aufwand für die Nachmeldungen. Die legalen Waffenbesitzer werden kriminalisiert oder enteignet. Dies gilt insbesondere für ältere Frauen und Männer, die eine Armeewaffe als Erinnerung an ihren Partner behalten haben, aber nicht mehr schiessen können. Eltern, deren Kinder sich für den Schiesssport interessieren, werden durch den Erwerb einer verbotenen Waffe regelrecht abgeschreckt. Die liberale Waffentradition in der Schweiz wird von der EU zerstört.

Weniger Sicherheit
Haben Sie sich noch nie gefragt, warum sich die kantonalen Polizeikommandanten und ein Teil der Kantone gegen diese Vorlage wehren? Sie sind ja wohl kaum gegen Terrorbekämpfung. Nein, sie merken, dass es sich bei dieser Vorlage um einen typischen EU-Bürokratenwahnsinn handelt. Die Polizisten werden in Zukunft noch mehr Formulare prüfen und ausfüllen müssen und so fehlen sie draussen, wo sie für die Sicherheit unserer Bevölkerung sorgen sollten. Daraus folgt, dass wir weniger, nicht mehr Sicherheit haben werden. Kommt hinzu, dass Terroranschläge, sofern sie denn überhaupt mit Schusswaffen begangen wurden, kaum je mit registrierten Waffen ausgeführt wurden. Die Terroristen werden ihre Gepflogenheiten wegen diesem Gesetz kaum ändern.

Weniger Freiheit und Souveränität
Doch nicht nur bei unserer Sicherheit werden wir Abstriche machen müssen, sondern auch bei unserer Freiheit und Souveränität. Alle anderen Parteien, inkl. Wirtschaftsverbände, wollen uns einmal mehr weismachen, dass wir gar nicht anders können, als ja zu diesem Gesetz zu sagen, weil es einen direkten Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen habe. Es ist richtig, dass diese Waffenrichtlinie eine direkte Folge des Schengen-Abkommens ist. Das Schengen-Abkommen sieht die sogenannte «dynamische» Rechtsübernahme vor, wie sie die EU mittels Rahmenabkommen nun auch für alle bilateralen Verträge einführen will. Es ist also ein gutes «Negativ-Beispiel» für die Folgen und Nebenwirkungen solcher Verträge. Würde die EU tatsächlich die Schweiz zum weissen Fleck im polizeilichen Informationsaus­tausch machen und damit eine reelle Sicherheitslücke schaffen wollen, nur um eine wirkungslose Richtlinie durchzusetzen? Wohl kaum.

Fremdbestimmung auf ganzer Linie
Anstatt hinzustehen und Brüssel zu erklären, dass unser Waffengesetz für unser Land streng genug sei und die Schweiz alle Vorgaben erfülle, macht der Bundesrat einmal mehr den Bückling vor der EU. Klar ist, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), d.h. fremde Richter, künftig über unser Waffenrecht entscheidet. Das ist Fremdbestimmung auf ganzer Linie.

Offene Schengen-Grenzen begünstigen Terrorismus
Das neue Gesetz interessiert keinen Terroristen, aber es trifft die gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürger. Verbrechen mit illegalen Waffen sollen durch Verbote von legalen Waffen verhindert werden. Das ist Blödsinn. Gerade wegen der offenen Schengen-Grenzen können Terroristen mit illegalen Waffen quer durch Europa reisen, ohne einmal angehalten zu werden. Das ist ein Faktum, worüber die EU einmal nachdenken sollte.

Mit einem Nein gegen die Waffenrichtlinie kann das Schweizervolk eine starke Botschaft an Brüssel senden: Wir verhandeln gerne über sinnvolle Massnahmen, aber wir lassen uns unsere Freiheit nicht durch unsinnigen Bürokratismus nehmen! Respektiert endlich unsere Souveränität und unsere Jahrhunderte alte Waffentradition. NEIN zur EU-Waffenrichtlinie.

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