Frage über der Deponie von guter Aushuberde auf Kulturland
Je länger je mehr versuchen Landwirte aus verschiedenen Gründen mit Aushuberde ihre Böden zu verbessern. Diese Vorhaben von Aufschüttungen mit guter Erde auf Landwirtschaftsland sind im Prinzip lobenswert. Kann doch dadurch guter A oder B Boden anstelle in eine Grube geführt zu werden der Landwirtschaft erhalten bleiben. Gerade im Gebiet des Grossen Mooses können bei Torfabsenkungen oder alten Aare Mäander und Tiefen solche Aufschüttungen wertvoll sein.
Bei der nachträglichen Bauausschreibung einer solchen «Melioration», wo aber schon vorgängig mit Bewilligung des LA seit einem Jahr grössere Mengen Erde deponiert wurden, reichte ich deshalb, um nicht gleich den parlamentarische Weg zu beschreiten, bei der Gemeinde eine Einsprache ein, um die Bewilligungsverfahren, Abläufe und Überwachung eines solchen Projektes zu klären. Da bei der Behandlung meiner Einsprache von den Vertretern des Landwirtschaft Amtes das nicht optimale Vorgehen, die mangelhafte Betreuung und gemachte Fehler oder Unterlassungen nicht bestritten und in Zukunft bessere Begleitung des Dossiers und Projektes gelobt wurde, zog ich meine Einsprache um die Arbeiten nicht weiter zu verzögern zurück.
Es bleiben aber auch für mich noch ungeklärte Fragen, die ich als Ergänzung zu den Fragen von GR Wicht an den Staatsrat stelle.
- Ab welcher Fläche, welcher Auschüttungshöhe oder Kubaturen muss ein Landwirt eine Bewilligung einholen ?
- Ist bei einer Aufschüttung, die im Rahmens eines Meliorationsprojektesgsprojektes ein Baugesuch nötig, das heisst ist das Raumplanugsamt oder das Landwirtschaftsamt zuständig?
- Wird vom Staatrat die verantwortliche Behörde, die dabei den rechtmässigen und kontrollierten Ablauf der Arbeiten trägt definiert.
- Wenn im Rahmen eines solchen Projekte ein grösseres Biotop (Wasserfläche) ausgeschieden und gebaut wird vermindert sich für die etreffende Gemeinde die Fruchtfolgefläche. Wie wird dies gehandhabt ? Kann das Landwirtschaftsamt diese Bewilligung erteilen oder liegt dies in der Kompetenz des Raumplanungsamtes ?