Rückblick Märzsession 2019
Der SVP Fraktionspräsident im Grossrat zieht Bilanz über die gerade beendete Februarsession 2019.
Der Grosse Rat hat in seiner Märzsession dem Verpflichtungskredit zur Anpassung von 334 Bushaltestellen auf den Kantonsstrassen an die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der Höhe von 21.2 Millionen Franken zugestimmt. Zudem wurde ein Verpflichtungskredit für die Erneuerung der technischen Geräte und Anlagen der Berufsfachschule Freiburg in der Höhe von 5.1 Millionen Franken genehmigt.
Aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse betreffend organisatorischen Fragen, Unterrichtszeiten an der OS, Verkauf von Produkten an der Schule sowie insbesondere wegen dem Bundesgerichtsentscheid, welches einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht verlangt, hat der Grosse Rat das Schulgesetz und das Gesetz über die Sonderpädagogik angepasst.
Eine Motion mit dem Ziel zur Änderung der Kantonsverfassung betreffend der Anzahl Unterschriften für eine Volksinitiative oder ein Referendum von 6000 auf neu 5000 Unterschriften zu reduzieren sowie die Frist für die Unterschriftensammlung von 90 Tagen auf 180 Tage zu erhöhen, wurde trotz Unterstützung durch eine Mehrheit der SVP abgelehnt. Zudem wurde eine Motion, welche es Personen mit Aufenthaltsbewilligung C erlauben sollte, bei kantonalen und eidg. Abstimmungen und Wahlen Mitglieder des Wahlbüros und/oder Stimmenzähler zu sein, deutlich abgelehnt.
Das vom Staatsrat vorgelegte «Konzept Sport-Kunst-Ausbildung» konnte leider nicht alle Erwartungen erfüllen. Es erlaubt es auch heute immer noch nicht, dass zahlreiche junge Talente ihre Ausbildung und die Ausübung eines Sports oder einer Kunst auf höchstem Niveau unter guten Bedingungen absolvieren können.
Aufgrund eines gravierenden Fehlers bei der Auszählung der Abstimmungszettel zum ersten Vizepräsidium von letztem Februar hat der Grosse Rat beschlossen, eine Ad-hoc-Kommission einzusetzen. Diese soll den sogenannten «Fehler» der Stimmenzähler untersuchen. Nach unserer Auffassung kann angesichts eines derartigen «Fehlers» nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Denn es geht dabei auch um das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der kantonalen Legislative.