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Referat

Rückblick von der Session des Grossrats vom September 2020

Wie schon im August wurde die Session des Grossrats in der Halle des Fêtes St-Léonard durchgeführt. Auf der Traktandenliste standen in dieser Session nicht weniger als 40 Punkte. Angesichts des Umfangs der sehr unterschiedlichen Geschäfte konnten nicht alle behandelt werden. Ich stelle nachfolgend die wichtigsten Geschäfte vor, die für den meisten Gesprächsstoff sorgten.

Schulgesetz

Das Schulgesetz wurde geändert. Lehrerinnen und Lehrer, die sich wünschen, in der Partnersprache zu unterrichten, können dies nun tun. Die SVP-Fraktion hat die Änderung einstimmig befürwortet. Dies im Bewusstsein, welche Chancen sich für einen zweisprachigen Kanton eröffnen, der es seinen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, die Partnersprache im Rahmen der obligatorischen Schulzeit solide zu erlernen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der immersive Unterricht das beste Mittel. Der immersive Unterricht ist übrigens bereits in 85 Klassen der OS und in 23 Klassen der Primarschule Tatsache.

Computer oder Tablet für sämtliche Schülerinnen und Schüler der OS

Zur Frage, ob sämtliche Schülerinnen und Schüler der OS mit einem individuellen, vom Kanton finanzierten Computer ausgestattet werden sollen, zeigte sich die SVP-Fraktion stärker geteilt. Einige Mitglieder waren der Meinung, man müsse die Strategie Freiburg 4.0 im Schulbereich konkretisieren (der sich übrigens während des Lockdowns mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen musste). Andere wiederum wiesen auf die sehr hohen Kosten hin (mindestens CHF 18 Millionen). Der Grossrat winkte schliesslich das Prinzip eines individuellen Computers für sämtliche Schülerinnen und Schüler der OS ab dem Schuljahr 2023 oder 2024 mit 54 Ja gegen 28 Nein bei 13 Enthaltungen durch.

«Joker»-Tage während der obligatorischen Schulzeit

Eine Motion, die forderte, dass Eltern die Möglichkeit geboten wird, für ihr Kind vier freie Halbtage pro Jahr zu wählen (sog. «Joker-Tage»), ohne dafür Gründe angeben zu müssen, wurde vom Grossrat mit 44 gegen 38 Stimmen bei 3 Enthaltungen leider angenommen. Die SVP-Fraktion hat erfolglos versucht, die Motion abzuschreiben. Wir sind nämlich der Überzeugung, dass diese unbegründeten Absenzen vor allem die Schüler benachteiligen wird, die eher Mühe haben, also ausgerechnet jene, die «mehr» und nicht «weniger» Schule verdienen würden. Die Schulpläne sind bereits überladen. Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass diese über das gesamte Jahr verteilten Dispense die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer nicht vereinfachen werden.

Solarpanels auf denkmalgeschützten Liegenschaften

Ebenfalls geteilter Meinung war die SVP-Fraktion in Bezug auf eine von der SP eingebrachte Motion, die eine Lockerung der Gesetze verlangte, damit es einfacher möglich ist, auf klassifizierten Gebäuden Solarpanels anzubringen. Während einige Fraktionsmitglieder die Meinung vertraten, das Ziel sei erstrebenswert und würde es bestimmten Landwirten erlauben, auf ihren Bauernhöfen Panels anzubringen, waren andere der Ansicht, man schaffe damit einen gefährlichen Präzedenzfall, und niemand wolle es erleben, dass die Altstadt von Murten mit Solarpanels ausgestattet werde. Dies umso mehr, als 85 % der unklassifizierten Gebäude keine Solarpanels aufweisen. Die Motion wurde schliesslich vom Grossrat mit 37 gegen 24 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Automatische Neuauszählung der Stimmzettel

Nach dem Wirrwarr beim zweiten Wahlgang für den Ständerat Ende 2019 hat die SVP-Fraktion eine Motion unterstützt, die eine automatische Neuauszählung der Stimmen bei kantonalen Wahlen und Abstimmungen verlangt, sofern der Stimmenunterschied weniger als 0,3 % beträgt. Via unseren Abgeordne­ten Gabriel Kolly vertrat unsere Fraktion die Meinung, in so einem Fall sei eine Neuauszählung angebracht, und sie würde Kandidatinnen und Kandidaten, die nur knapp gewählt werden (mit einem Stimmenunterschied von weniger als 0,3 %), eine höhere Legitimität verleihen. Die vom Staatsrat bekämpfte Motion wurde vom Grossrat mit 64 gegen 24 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Geldspiele

Nach mehrstündiger Debatte hat der Grossrat dem Geldspielgesetz einstimmig (bei 10 Enthaltungen) zugestimmt. Der Kanton Freiburg hatte bis Ende Jahr Zeit, seine Gesetzgebung dem neuen Bundesgesetz über Geldspiele anzupassen, das im Juni 2018 vom Schweizer Souverän angenommen worden war und auf einem klaren Prinzip basiert: «Wer in der Schweiz Geldspiele durchführen will, muss Schweizer Recht einhalten und einen Beitrag zugunsten des Gemeinwohls leisten». Gemäss Staatsrat hätte die Nichteinhaltung der gesetzten Frist zur Folge gehabt, dass zahlreiche Spielformen im Kanton Freiburg nicht mehr möglich gewesen wären. Die SVP-Grossräte wie auch eine Mehrheit des Grossrats unterstützten einen Änderungsantrag, der den maximalen Betrag der Einsätze für kleine Lottoanlässe auf CHF 50’000 ansetzt. Im ursprünglichen Text war eine Limite von CHF 10’000 vorgesehen

Ergänzungsleistungen AHV

Die Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters- Hinterlassenen- und Invaliden­versicherung (ELG) ist eine Folge der Reform, die von den eidgenössischen Räten 2019 verabschiedet wurde. Ziel war es, das Leistungsniveau beizubehalten, allerdings unter Berücksichtigung des Vermögens und verbunden mit der Verankerung einer Pflicht zur Rückerstattung der EL im Gesetz. Künftig werden – neben anderen Änderungen – Erben dazu verpflichtet, EL zurückzuerstatten ab einem Wert des Nachlasses, der mehr als CHF 40’000 beträgt. Der Grossrat hat die Änderungen mit 90 gegen 2 Stimmen angenommen.

über den Autor
Stéphane Peiry
SVP Grossrat (FR)
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