Rückmeldung der Sitzung des Grossen Rats vom Februar 2024
Kantonsspital HFR
Die SVP-Fraktion unterstützt, dass das Freiburger Spital (HFR) vom Kanton ein zinsloses Darlehen von CHF 70 Millionen sowie eine Bürgschaft für eine Anleihe von rund CHF 105 Millionen erhält. «Das finanzielle Korsett des HFR ist zu eng», sagte Katharina Thalmann-Bolz als Sprecherin der vorberatenden Kommission. Diese grossen Beträge wurden nicht zufällig festgelegt, sie entsprächen den benötigten Mitteln für die Gesundheitszentren und das neue Informationssystem. Mit dem Darlehen wird das HFR die Planungskosten für ein neues Kantonsspital finanzieren können. Nebenbei sind mangelnde Effizienz sowie hohe Lohnkosten zwei Punkte, die im vergangenen Jahrzehnt stark vernachlässigt wurden und unser Kantonsspital bei Konkurrenzvergleichen eher alt aussehen lässt und schlussendlich zu diesen Liquiditätsproblemen geführt hat.
Gegenvorschlag bürgernahe Spitalaufnahme 24/24
Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative für eine Spitalnotaufnahme in den Regionen wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Die Freiburgerinnen und Freiburger werden im Sommer über die Volksinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» sowie eben diesen Gegenvorschlag abstimmen müssen. Ob dieser Vorschlag dem Bedarf unseres Kantons mit Bevölkerungswachstum und alternder Bevölkerung gerecht wird?
Planungskredit Umzug Zentralgefängnis
Der Umzug des Zentralgefängnisses Fribourg nach Sugiez/Bellechasse ist erst für 2026 vorgesehen. Um genauere Zahlen zum Bauprojekt zu erhalten, stimmte der Grosse Rat einem zusätzlichen Studienkredit in der Höhe von rund CHF 2.3 Mio. einstimmig zu. Damit will der Staatsrat sicherstellen, dass die Bau- und Umzugsarbeiten gemäss der neuen „Verordnung über bedeutende Immobilienvorhaben des Staates (ImmoV)“ durchgeführt werden. 64 Millionen Franken oder CHF 711`000.- pro Haftplatz wird der Bau ungefähr kosten. Das sind besorgniserregende Zahlen, die man für delinquente Menschen investieren muss. In drei Monaten (Mai 2024) können die „Établissements de Bellechasse“ ihre erste Etappe (EDFR 1) einweihen. Dieser Um- und Erweiterungsbau mit Gesamtkosten von CHF 27.7 Mio. wird voraussichtlich budgetgetreu abgeschlossen.
Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien
Die Familien mit kleinen Kindern, die trotz Erwerbstätigkeit finanzielle Schwierigkeiten haben, sollen finanzielle Hilfe sowie soziale Begleitung durch Beratungsstellen erhalten Diese Massnahme soll auch die Sozialhilfe entlasten. Dieses neue Gesetz hatte es im Parlament sehr schwer. Auch die Fraktion der SVP hatte ihre Bedenken und unterstütze die von bürgerlicher Seite beantragte Rückweisung grossmehrheitlich. «Die Überschneidungen mit dem Sozialhilfegesetz sind zu gross. Dieses soll zuerst fertig beraten werden, ehe Ergänzungsleistungen behandelt werden», war der Antrag von Kollege Flavio Bortoluzzi. Die Rückweisung wurde abgelehnt. Bei der folgenden Detailberatung des Gesetzes standen dann zwei Punkte im Fokus. Einerseits die Altersgrenze für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen sowie die Aufteilung der Finanzierung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Bei einem Wirrwarr an Anträgen mit ständig ändernden Abstimmungsergebnissen und Mehrheitszusammensetzungen zeigte sich die Unreife des Vorschlags. Schlussendlich beschloss das Kantonsparlament, dass Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren berücksichtigt werden und der Kanton die gesamte Last tragen muss. Damit übersteigen die erwarteten Kosten die Limite zum obligatorischen Referendum und es wird zu einer Volksabstimmung kommen.
Die SVP Grossrätin und Grossräte Seebezirk: Käthi Thalmann-Bolz, Flavio Bortoluzzi und Rudolf Herren (Autor)