Vernehmlassung zur Änderung des E-Government-Gesetzes

Allgemeine Bemerkungen
Zentralisierung und Kommunikation zwischen Verwaltung und einer einzelnen Stelle als Vertreter aller Gemeinden sehen wir kritisch. Die Zahler würden ungebührlich von einer allfälligen Entscheidungsfindung ausgeschlossen. Durch diese Zentralisierung wird die Gemeindeautonomie ungebührlich geschwächt. Gemeinden, Gemeindeverbände und weitere Institutionen dürfen nicht zu einer Teilnahme gezwungen werden. Die Möglichkeit auf Individualität und angepasste Lösungen auf die jeweiligen betroffenen muss möglich bleiben Zudem müssen regionale und sprachliche Unterschiede gewahrt werden können. Eine zentrale Ansprechstelle gefährdet die regionalen Eigenheiten.
Der Bevölkerungsteil der weniger Digital affin ist darf nicht von staatlichen Leistungen ausgeschlossen oder deren Benutzung benachteiligt werden.
Dadurch würde eine Entkoppelung zur Bevölkerung entstehen, welche die Digitalisierung bezahlen und benutzen muss, sich aber nicht bei z.B Verbesserungen oder Modernisierungen der Systeme beteiligen kann.
Mit der vorgeschlagenen Zentralisierung müssten markante Sparziele vorgegeben werden. Dies durch Senkung von VZÄ und kleineren IT-Budget mit einer fest terminierten Zielvorgabe. Sind beim Kanton keine konkreten Einsparungen möglich, muss auf dieses E-Governement-Gesetz verzichtet werden.
Insbesondere folgende Bemerkungen zu den Artikeln möchten wir erwähnen
Bemerkungen zu den Artikeln
Artikel 2
Kein Zwang zur Teilnahme. Die Gemeindeautonomie und regionalen Eigenheiten wie Digitalisierungsgrad oder Sprache müssen gewahrt bleiben.
Artikel 2a
Gemeinden können sich Freiwillig zusammenschliessen, um sich gegenüber dem Staat vertreten zu lassen.
Das vorgeschlagene Abstimmungsverfahren durch Gewichtung der grossen Gemeinden mit wenigstens der halben Bevölkerung ist nicht akzeptabel. Dadurch wird faktisch die Hälfte der Einwohner von einem Teil des Entscheidungsfindungsprozesses ausgeschlossen.
Artikel 7a
Die Gemeinden, Gemeindeverbände und weiteren Institutionen, die sich zu einer Teilnahme entscheiden, müssen stärker in den Kostenprozess integriert werden als diejenigen die auf eine Teilnahme verzichten. Der Kanton wird weniger belastet und die Gemeinden können Eigenverantwortlich und mit der entsprechenden Kostenwahrheit über eine Teilnahme entscheiden.
Eine Doppelbelastung durch Gemeinde und deren Teilnahme bei einem Gemeindeverband darf nicht erlaubt sein.
Artikel 33
Eine flexible Lösung muss möglich bleiben. Keine starre Vorgabe durch eine vom Staat erarbeitete unflexible digitale Lösung.
Artikel [präzisieren]
…
Artikel [präzisieren]
…
Bemerkungen betreffend den Bericht
Insgesamt möchten wir festhalten. Keine weitere Zentralisierung, keine weitere Entscheidungsverlagerung der Gemeinden zum Staat, keine neuen Kosten für die Gemeinden.
Unter Vorbehalt der parlamentarischen Arbeit und Prüfung des abschliessenden Gesetzesentwurfs durch die SVP-Fraktion im Grossen Rat.
Diverses
…
