Verordnung über die Wildruhezonen Kanton Freiburg
Die Schweizerische Volkspartei des Kantons Freiburg (SVP FR) nimmt die Gelegenheit wahr, im Rahmen der eingeschränkten Vernehmlassung zur geplanten Verordnung über die 14 neuen Wildruhezonen im Kanton Freiburg Stellung zu nehmen.

Als eine der im Grossrat mit 18 Grossräten und Grossrätinnen vertretenen Partei wurden wir in der noch bis zum 31. Januar 2025 laufenden Vernehmlassung nicht eingeladen. Dies überrascht uns, hält uns jedoch nicht davon ab, unsere nachfolgende Stellungnahme zu Handen des Staatsrates abzugeben.
Die Auswirkungen auf die Gebiete der 14 neu geplanten Wildruhezonen sollte in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise (Mensch und Tier) erfolgen, welche neben den fachlich ideologischen Argumenten des Amts für Wald und Natur auch die sozialen, wirtschaftlichen und regionalplanerischen Aspekte der betroffenen Orte und insbesondere deren Bewohner (Menschen) einbezieht. Nur so können nachhaltige und ausgewogene Entscheidungen getroffen werden.
Einseitige Ziel-Optik aus Sicht der Fauna
Die vorliegende Vernehmlassung zielt auf 14 neue Wildruhezonen im Kanton Freiburg hin. Dabei werden Bedürfnisse von Menschen, welche auch Zeit in der Natur verbringen möchten, durch Verbote und zusätzliche Staatsangesstellte («Sheriffs»), welche die Zonen beschützen sollen, in den Hintergrund gestellt. Es ist zudem schwer verständlich, dass diese «Sheriffs» viel Zeit rund und teilweise wohl auch in den Wildschutzgebieten verbringen würden und dabei die in der Verordnung gewünschte Ruhe für die Wildtiere sogar behindern.
Negative Auswirkungen der Verordnung
Die Schweizerische Volkspartei steht für Freiheit und Sicherheit der Menschen in der Schweiz. Dieser Grundsatz wird mit den neu geplanten 14 Wildruhezonen im Kanton Freiburg mit zusätzlichen Verboten für unsere Bevölkerung, nicht eingehalten.
Menschen, welche ihre Freizeit in der Natur verbringen möchten, sollen dies in den 14 neu geschaffenen Zonen für eine vorgegebene Zeit nicht mehr tun dürfen (Sportler, Jäger, Pilzler etc.). Dabei wird auch die Tourismusförderung (auch ein Ziel des Kantons Freiburg) mit neuen Verboten für unsere Gäste hinter einen idealistisch geprägten Tierschutz gestellt.
Für die «Bewachung» der 14 geplanten Wildruhezonen durch kantonale «Sheriffs» werden die Staatskosten ein weiteres mal steigen und das Portemonnaie der Steuerzahler belasten.
Fazit
Die Schweizerische Volkspartei des Kantons Freiburg kann das idealistisch geprägte Vorgehen des Amts für Wald und Natur, Sektion Fauna, Jagd und Fischerei, nicht unter-stützen und lehnt die 14 geplanten Wildruhezonen aus den vorgängig aufgelisteten Gründen ab.
Wir bitten den Staatsrat diese geplanten 14 neuen Einschränkungen zu überdenken und die Einführung der 14 neuen Wildruhezonen zu streichen.
