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Editorial

Sessionsbericht Februar 2025 – Grosser Rat Kanton Freiburg

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg tagte anlässlich seiner Februar – Session von Dienstag, 10. Februar 2025 bis Mittwoch, 11. Februar 2025 nur 2 Tage, da noch nicht viele Geschäfte im Jahr 2025 vorgelegt werden konnten.

Wahlen;

Wahl des Generalsekretär des Grossen Rates als Nachfolger von Mireille Hayoz
Die Wahl des Nachfolgers von Frau Staatskanzlerin Mireille Hayoz, welche nach rund 15 Jahren Einsatz für den Grossen Rat per 1. Juli 2025 in den Ruhestand treten wird, wurde durch die Wahl von Herrn Frédéric Oberson durch den Grossen Rat erst im 5. Wahlgang bestätigt, da eine Mehrzahl von guten Kandidaten/innen zur Verfügung standen. 

Auftrag: Ergänzungsleistung für Heimbewohnerinnen / Anpassung der persönlichen Auslagen an die Lebenskosten
Dieser Auftrag, welcher von 15 Mitgliedern des Grossen Rates eingereicht wurde, forderte

die Anpassung von Artikel 5 der Ausführungsverordnung zum Gesetz vom 16. November 1965 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, um den Grundsatz der Indexierung zu bestätigen, das heisst die Anpassung des aktuellen Betrags an die Teuerungsrate des Landesindexes der Konsumentenpreise von bisher 320.- auf 395.- Franken pro Monat.

Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Die EL zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Ob jemand EL erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Bei der Berechnung der EL wird für Menschen in Pflegeheimen ein Abzug für persönliche Auslagen zugestanden. Zweck der persönlichen Auslagen ist immer eine angemessene Lebensqualität und Unterstützung zu gewährleisten. Damit werden zusätzlich Kosten abgedeckt, welche über die Grundversorgung hinausgehen. Die genaue Verwendung der persönlichen Auslagen hängt von den individuellen Bedürfnissen und Umständen ab. Konkret können Auslagen entstehen für eine Tageszeitung, Internetanschluss, Versicherungen (ausser Krankenkasse), Steuern, Hobbies, Coiffeur, Podologie, Ausflüge, Getränke, Brillen, Hörhilfen, Kleider, Hygieneartikel oder andere.

Der Betrag für persönliche Auslagen liegt in der Verantwortung der Kantone. Der Betrag von 320 Franken pro Monat und pro Person besteht seit dem 1. Januar 1993 und wurde seither nicht angepasst. Gemäss Nachforschungen sind die Beträge in anderen Kantonen im Vergleich zum Kanton Freiburg exemplarisch folgende: BE 367 / GR 442 / BL 360 / BS 385 / NW 441 / OW 442 / UR 523.

Wäre der Betrag für persönliche Auslagen indexiert, müsste dieser heute bei 395 Franken liegen. Mit diesem Betrag würde der Kanton Freiburg in der Nähe des Mittelwertes der obgenannten Kantone liegen.

In freiburgischen Heimstrukturen leben zurzeit 2’650 Bewohnende, welche ein Recht auf Ergänzungsleistung haben. Bei einer Anpassung der Abzugsberechtigung für persönliche Auslagen an die Teuerungsrate des Landesindexes für Konsumentenpreise seit 1993 auf 395 Franken pro Person und Monat (75 Franken höher als bisher) würde dies einem jährlichen Mehrbetrag von 2 385 000 Franken entsprechen.

Der Grosse Rat hat dem vorliegenden Mandat mit 54 JA gegen 43 NEIN und 6 Enthaltungen zwar mit einer Mehrheit zugestimmt, das Mandat wurde jedoch NICHT angenommen, da ein Mandat von der Hälfte aller Grossrats-Stimmen, d.h. mit 56 Stimmen angenommen wird.

Motion: Standesinitiative – Elternurlaub – Schaffung der notwendigen Gesetzesgrundlagen
Diese Motion wollte eine gesetzliche Erweiterung des Elternurlaubs im Kantonsgesetz, obwohl dieses Thema national in Bern in Behandlung ist und aus Sicht der Fraktion der SVP nicht im Kantonsgesetz behandelt werden soll.

Der Grosse Rat hat diese Motion jedoch nur knapp mit 52 NEIN und 48 Ja-Stimmen abgelehnt.

Motion:  Zugang zu Zahnbehandlungen
Diese Motion wollte einen «besseren» Zugang zu Zahnbehandlungen, welche dem Kanton Freiburg jedoch rund CHF 45 Mio. pro Jahr Mehrkosten gebracht hätten. Die Fraktion der SVP hat dieser Motion einstimmig NICHT zustimmen können.

Auch der Grosse Rat hat diese Motion mit 61 NEIN und 35 Ja-Stimmen abgelehnt.

Bild:  SVP-Grossrat Achim Schneuwly anlässlich seiner Rede zum Auftrag für die Anpassung der Ergänzungsleistungen

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Bruno Riedo
SVP Grossrat (FR)
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