Die Selbstbestimmungsinitiative ist ein Bekenntnis zu unserer politischen Heimat
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben in der Schweiz das letzte Wort. Volk und Kantone bestimmen, was als höchstes Recht gilt. Sie sind der Souverän, die oberste rechtsetzende Gewalt im Land. Damit sind wir bisher sehr gut gefahren.
So steht in unserem ältesten Verfassungsdokument, dem Bundesbrief von 1291 wörtlich «Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landsmann ist, nehmen sollen.» Und in unserer heutigen Bundesverfassung steht im Zweckartikel: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.» Wer die direkte Demokratie aufgibt, gibt die Schweiz auf, denn unsere Volksrechte sind einzigartig. Die Selbstbestimmung ist ein wichtiger Schweizer Wert. Die Schweiz ist weltweit für ihre Souveränität, Neutralität, Unabhängigkeit sowie ihren direktdemokratischen Aufbau bekannt. Sie sind die Säulen des Erfolgsmodells Schweiz und garantieren Wohlstand und Attraktivität unseres Werk- und Finanzplatzes.
Es ist nicht einzusehen, weshalb fremde Richter die Menschenrechte besser schützen würden als unsere höchsten Richter. Die SBI ist deshalb auch als Vertrauensbeweis zugunsten unseres eigenen Rechtssystems zu verstehen. Denn die Menschen- und Grundrechte garantiert die Schweiz in ihrer Verfassung schon lange. Mit einem Angriff auf diese hat die SBI nichts zu tun, im Gegenteil.
Gerne geht vergessen, dass sämtliche im internationalen Recht festgeschriebenen Menschenrechte unter der Bezeichnung «Grundrechte» in der Schweizerischen Bundesverfassung enthalten sind. Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), abgeschlossen am 4. November 1950 und für die Schweiz in Kraft getreten am 28. November 1974, enthält einen Katalog von Menschenrechten und Grundfreiheiten, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) angerufen werden können, die inhaltlich aber nicht weiter gehen als die Grundrechte unserer Bundesverfassung.